Ratgeber: Vorteile, Nachteilsausgleiche

In diesem Zusammenhang trifft der Begriff "Vorteile" nicht unbedingt zu. Geht man jedoch vom Wunsch auf Gleichbehandlung aus, insbesondere vom Wunsch der Menschen mit Klumpfüßen, dann ist die Verwendung dieses Begriffes nachvollziehbar. Ich persönlich habe die sogenannten "Nachteilsausgleiche" stets als Vorteile empfunden, weshalb diese hier unter anderem als Vorteile bezeichnet werden.

Natürlich wünscht man sich Gesundheit und gesunde Kinder, um nicht auf Nachteilsausgleiche angewiesen zu sein. Nur ist es leider nicht jedem Menschen vergönnt, gesund auf diese Welt zu kommen, weshalb man das Bestmögliche aus der persönlichen Situation machen sollte. Die Vorteile, die Nachteilsausgleiche können die Gesundheit in keinster Weise ersetzen, jedoch macht es auch keinen Sinn, Vorteile, Nachteilsausgleiche ungenutzt zu lassen. Gerade auf diesem Gebiet kennen sich die betroffenen Personen zu wenig aus, weshalb sie häufig Geld verschenken. Nutzen Sie die Ratgeber und Tipps im Internet und sichern Sie sich das Geld bzw. die Geldwerte, die Ihnen zustehen.

Mit dem Alter wird eine Behinderung leider nicht besser, weshalb gerade Menschen mit Behinderung für das Alter vorsorgen sollten. Je nach Art der Altersvorsorge versuchen auch Altersvorsorgeverträge die Nachteile behinderter Menschen zu berücksichtigen. Die staatlich geförderte Vorsorge, wie zum Beispiel die Riester-Rente, ist eine der vielen Möglichkeiten, um eine Rentenvorsorge für das Alter zu treffen. Egal für welche Vorsorge man sich entscheidet, die Voraussetzungen müssen stimmen, um auch bei der Altersversorgung von Vorteilen und Nachteilsausgleichen zu profitieren.

Rechte, Nachteilsausgleiche und sonstige Leistungen setzen die Feststellung des Behinderungsgrades (GdB) voraus. Es gibt den Grad der Behinderung (GdB) und den Grad der Schädigungsfolgen (GdS). Der GdS hängt mit dem sozialen Entschädigungsrecht und der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen. Die Begriffe unterscheiden sich dadurch, dass sich der GdB, unabhängig von der Ursache, auf alle Gesundheitsstörungen (final) und der GdS sich nur auf die Schädigungsfolgen bezieht (kausal). Zur Wahrung der Rechte sowie zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und sonstigen Zuwendungen dient der Schwerbehindertenausweis, auf dem der Behinderungsgrad vermerkt wird. Wer sich mit diesem Thema befassen möchte, der findet die Details in der Versorgungsmedizin-Verordnung – VersMedV.

Die folgenden Nachteilsausgleiche gelten bis auf wenige Ausnahmen bei einem Behinderungsgrad (GdB) von mindestens 50. Die Ausführungen beinhalten die gängigen Fälle mit dem Kennzeichen G (gehbehindert) und dem Kennzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), weil Schwerbehindertenausweise zu Klumpfüßen und Gehbehinderungen meist diese Kennzeichen aufweisen. Über die konkreten Voraussetzungen klärt die zuständige Behörde auf. Im Bereich Behörden und Ämter werden die zuständigen Behörden näher erläurtert.

Nachteilsausgleiche Berufsleben

Behinderungsgrad - GdB 30/40:

Behinderungsgrad - GdB 50:

Nachteilsausgleiche Steuer

Im Rahmen der Steuerermittlung werden vom Finanzamt bereits pauschale Werbungskosten berücksichtigt. Die folgenden Beispiele wirken sich nur dann aus, wenn die pauschalen Werbungskosten damit überschritten werden. Außerdem können Aufwendungen, die sich aufgrund ihrer Einmaligkeit der Typisierung des § 33b EStG entziehen, als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.

Beispiele für Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen:

Nachteilsausgleiche Auto und Verkehr

Behinderungsgrad - GdB 50:

oder

Der Schwerbehinderte ist jedoch nicht an die getroffene Wahl gebunden. Er kann jederzeit von der Freifahrtberechtigung zur Steuerentlastung wechseln.

Behinderungsgrad - GdB 70:

Nachteilsausgleiche Haus und Wohnung

Weitere Nachteilsausgleiche

Behinderungsgrad - GdB 30/40:

Behinderungsgrad - GdB 50:

Freiwillige Nachteilsausgleiche

Von Schwerbehinderung Betroffene erhalten auf freiwilliger Basis weitere Nachteilsausgleiche und Vergünstigungen. Fragen kostet nichts, weshalb es sich immer und überall lohnt, zu fragen oder vorab Informationen einzuholen.

Hier einige Beispiele:

Auskünfte erteilen die jeweiligen Händler, Versicherungsagenturen, Reisebüros, Vereine, Verbände, Veranstalter etc.

Reisen, Urlaub und Vergünstigungen

Im In- und Ausland profitieren Menschen mit Behinderung ebenfalls von freiwilligen Vergünstigungen. Fragen lohnt sich also auch hier. Bei Mehrfachbehinderungen mit Klumpfuß sind betroffene Urlauber und Reisende auf Barrierefreiheit, auf barrierefreie Hotels angewiesen, jedoch sind behindertengerechte Unterkünfte nicht überall vorhanden. Vor Reiseantritt gilt es, das gewünschte Urlaubsziel auf behindertenfreundliche Hotels und Freizeitangebote hin zu prüfen, bevor man Reiseveranstalter und Hotelinhaber auf mögliche Vergünstigungen anspricht.

Beispielhaft seien hier barrierefreie Hotels erwähnt, deren Qualitäts- und Leistungsmerkmale wie die Ausstattung der Zimmer, die Einrichtung der Empfangs- und Auftenthaltsräume sowie der Service auf die genannte Personengruppe ausgelegt sind. Carehotels kümmern sich, indem sie auf besondere Betreuung und Pflege setzen, um Menschen mit körperlichen Einschränkungen einen erholsamen und entspannten Urlaub zu ermöglichen. Zum Komfort bietet ein Carehotel die entsprechende Versorgung, damit sich pflegebedürftige Gäste nicht nur wohl, sondern auch sicher fühlen. Die Verhinderungspflege bietet zudem die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekasse.

Eine gute Auswahl barrierefreier Unterkünfte in Deutschland finden Betroffene mitunter auf MyHandicap. Zudem können sogenannte Reiserücktrittversicherungen vor Überraschungen auf einer Reise schützen. Hierfür bietet sich ein Reiserücktrittsversicherung Vergleich an, mit dem eine passende Police, die den eigenen Anforderungen entsprechen sollte, ermittelt werden kann.

Informationen über Nachteilsausgleiche

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit, wie etwa bei Mehrfachbehinderungen mit Klumpfuß, sind weitere Nachteilsausgleiche vorgesehen. Einen guten Überblick über Nachteilsausgleiche, Ermäßigungen und sonstige Vorteile, Vergünstigungen bietet der Familienratgeber, der Deutschen Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.V. Das Amt für Wohnungswesen der Gemeinde-, Stadt-, oder Kreisverwaltung informiert über die soziale Wohnraumförderung. Auskünfte über die Steuerentlastungen für Pflegefälle erteilt das Finanzamt.