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Foto: misko13 auf flickr.com

Arbeitsmarkt

Den Angaben des Statistischen Bundesamtes nach lebten Ende 2007 rund 6.9 Mio. schwerbehinderte Menschen mit einem festgestellten Behinderungsgrad von 50 bis 100 in Deutschland. Wenn man Menschen mit einem Behinderungsgrad von unter 50 hinzu rechnet, dann ist mindestens jeder zehnte Bundesbürger von Behinderung oder Schwerbehinderung betroffen. Vor diesem Hintergrund wird die Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt immer wichtiger, obwohl mehr als die Hälfte dieser Menschen mindestens 65 Jahre alt ist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für behinderte und schwerbehinderte Menschen sind staatliche Einrichtungen, wie die Integrationsämter verpflichtet. Sach- und Geldleistungen unterstützen und Behindertenbeauftragte helfen bei der Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt. Mit gesetzlichen Grundlagen, wie Ausgleichsabgabe, begleitende Hilfe im Arbeitsleben und Kündigungsschutz wird versucht, die Integration zu fördern und die Beschäftigungsquote behinderter Menschen hoch zu halten - (siehe auch Nachteilsausgleiche). Trotzdem sind Menschen mit Behinderungen sehr häufig von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Leider trifft dieses auch auf den ersten Arbeitsmarkt zu, wo behinderte, schwerbehinderte Jugendliche und junge Erwachsene auf der Suche nach Arbeit sind. Auf den Arbeitsmärkten in Österreich und der Schweiz sieht die Situation in Bezug auf die Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt ähnlich aus.

Die Tipps und Verweise auf den Folgeseiten dienen behinderten sowie schwerbehinderten Jugendlichen und Erwachsenen zur Information, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Vorerst sind es die Themen: Berufswahl und Bewerbung sowie Jobsuche und Jobbörsen. Themen, für die in Deutschland die Bundesagentur für Arbeit, in Österreich der Arbeitsmarktservice und in der Schweiz das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum ebenfalls zuständig sind.