Ratgeber: Rechte, Gesetze, Verordnungen

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" so lautet ein Grundrecht nach Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 im Grundgesetz! Das Grundgesetz bildet die Grundlage für viele weitere Gesetze und Verordnungen zum Schutz und zur Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Hier finden sich einige Gesetze und Verordnungen, die mitunter der Gleichstellung, der Teilhabe dienen und für Menschen mit Handicap von großer Bedeutung sind.

Gesetze, Rechte in Deutschland

Für Gleichberechtigung und Gleichstellung steht das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Im Kern setzt dieses Gesetz das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes um. Die Barrierefreiheit in Bezug auf die verschiedenen Bereiche des Lebens ist das Ziel dieses Gesetzes.

Diskriminierung, Benachteiligung verhindern und beseitigen soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Weitere Informationen und nähere Details mit entsprechenden Verweisen zum [http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Themen/RechtlicheGrundlagen/AllgemeinesGleichbehandlungsgesetz/AllgemeinesGleichbehandlungsgesetz_node.html|Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz]] finden sich auf der Website des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung. Für Diskriminierungsfälle ist die Antidiskriminierungsstelle zuständig.

Im Sozialgesetzbuch sind auch die Rechte der Menschen mit Behinderung verankert, wobei das Neunte Buch Sozialgesetzbuch alle Menschen mit Behinderungen, mit Handicap betrifft. Das Sozialgesetzbuch Buch neun (SGB IX) setzt auf Rehabilitation und Teilhabe, womit die Fürsorge in den Hintergrund rückt. Menschen mit Behinderungen sind keine Objekte der Fürsorge, sie haben das gleiche Recht wie andere Menschen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Die Rechte, Pflichten und Rechtsbeziehungen der Bürger sind im Bürgerlichen-Gesetzbuch (BGB) geregelt, wozu auch die Rechte und Pflichten gegenüber Menschen mit Behinderungen gehören.

Die berufliche Bildung (Ausbildung und Weiterbildung) spielt bei der Integration behinderter Menschen eine gewichtige Rolle. Mit Bezug auf Menschen mit Handicap sorgt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft.

Da Personen mit Handicap häufig ein Problem mit der Mobilität haben, sind sie auf Heimarbeitsplätze angewiesen. In diesem Fall unterliegen sie wie alle Bürger, die Zuhause arbeiten, dem Heimarbeitsgesetz (HAG).

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Es schützt Menschen mit Handicap vor unberechtigten Kündigungen.

Verordnungen in Deutschland

Mit der Frühförderungsverordnung (FrühV) zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder sollen Rechtsunsicherheiten bei Eltern ausgeräumt werden. Diese Verordnung befasst sich mit der Abgrenzung von Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung sowie mit der Kostenübernahme und Kostenteilung.

Die Regeln der Eingliederungshilfe-Verordnung (BSHG§47V), einer Verordnung nach § 60 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, ermöglichen wesentlich behinderten Menschen die Eingliederung in die Gesellschaft.

Der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) und der Grad der Behinderung (GdB) unterliegen gleichen Grundsätzen. Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) zur Durchführung bestimmter Paragraphen und Teile des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) regelt die Grundsätze für die medizinische Beurteilung, um Schädigungsfolgen und Behinderungen bewerten sowie Behinderungsgrade feststellen zu können. Der GDS-Tabelle können die Behinderungsgrade entnommen werden, die in der Anlage „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung zu finden sind.

Der Schwerbehindertenausweis unterliegt den Regeln der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwAwV), die auf Gestaltung, Merkzeichen, Inhalt etc. eingeht.

Die Regeln in der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) fördern die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.

Bei Heimarbeiten und Sitztätigkeiten handelt es sich meist um Bildschirmarbeiten, die nicht selten von Menschen mit Handicap ausgeübt werden. Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) sorgt für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Bezug auf die Arbeit am Bildschirm, weil sich die psychischen und mentalen Belastungen sowie die Belastungen des Sehvermögens auf die Gesundheit auswirken können.

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) nach dem Behindertegleichstellungsgesetz (BGG) legt die Bedingungen für Internetangebote fest. Demnach können Menschen mit Behinderungen, mit Handicap öffentliche Internetauftritte und Angebote des Bundes grundsätzlich uneingeschränkt nutzen.

Die Budgetverordnung (BudgetV) zur Durchführung des Paragrafen 17, Abs. 2 bis 4, des Neunten Buches Sozialgesetzbuch regelt unter anderem die Ausführungen von Leistungen und die Inhalte des Persönlichen Budgets.

Gesetzliche Leistungen, die Bedingungen und der Umfang, sowie Kosten und Zuschüsse zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, zur Beschaffung behindertengerechter Zusatzausstattung oder zum Erwerb der Fahrerlaubnis, sind in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) geregelt.

Rechte, Gesetze in Österreich

Das Bundessozialamt klärt im Bereich Menschen mit Behinderung betroffene Menschen in Österreich über ihre Rechte auf. Das Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundeskanzleramts ermöglicht das Auffinden der entsprechenden Gesetze und Erlässe.

Rechte, Gesetze in der Schweiz

Grundlegende Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die Gleichstellung und Integration von behinderten Menschen erhalten Sie beim Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden. Tipps zu weiterführenden Informationen, die Rechte und Gesetze betreffend, wie die von "Égalité Handicap", sorgen für eine detaillierte Aufklärung. Neben den Informationen zu Rechtsgrundlagen und Gesetzen gehört die Rechtsberatung zu den Dienstleistungen der INCLUSION.HANDICAP. Das Angebot richtet sich an in der Schweiz ansässige Menschen mit Handicap. Die Informationen zu den Rechten und Gesetzen beziehen sich auf alle Bereiche des Lebens.


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