Hilfe: Behörden, Ämter, Einrichtungen

Hier finden Sie zu den Behörden, Ämtern, Institutionen und Einrichtungen mit denen Sie früher oder später zu tun haben werden, wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt. Ob Schwerbehindertenausweis oder sonstige Anliegen, an Behörden, Ämtern und ähnlichen Einrichtungen führt kein Weg vorbei. Es erwartet Sie ein komplexes System, bei dem der Überblick schwer fällt. Abhängig vom Anliegen haben Sie es mit dem Versorgungsamt, dem Integrationsamt, der Fürsorgestelle, der Arbeitsagentur usw. zu tun. Es folgt ein hoffentlich einfacher Überblick mit einigen Beispielen bezüglich der Zuständigkeiten.

Versorgungsämter, zuständige Behörden

Das Versorgungsamt ist mitunter für die Anerkennung einer Behinderung zuständig. Die Anträge zur Feststellung einer Behinderung werden vom Versorgungsamt oder von der nach Landrecht zuständigen Behörde bearbeitet. Wenn eine Schwerbehinderung vorliegt, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der Grad und die Merkmale der Behinderung werden für spätere Nachteilsausgleiche vermerkt. Das für Sie zuständige Versorgungsamt oder die nach Landrecht zuständige Behörde in Ihrer Nähe finden Sie mithilfe der örtlichen Suche beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Außerdem finden Sie in der Datenbank von REHADAT alle in Deutschland befindlichen Versorgungsämter nach Bundesländern unterteilt.

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit unterstützt Menschen mit Behinderung unter anderem bei der Berufsberatung, der Ausbildungsvermittlung und der Arbeitsvermittlung. Außerdem kümmern sich spezielle Vermittlungsstellen der Agentur für Arbeit um die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen. In einigen Städten und Gemeinden werden die Arbeiten von Arbeitsgemeinschaften (ARGE) verrichtet. Diese Arbeitsgemeinschaften werden von den Kommunen und den Agenturen für Arbeit gebildet. Darüber hinaus sind in Deutschland einige Kommunen auch als alleinige Träger mit der Grundsicherung der Menschen beschäftigt, deren Adressen bei der Agentur für Arbeit erfragt werden können.

Integrationsämter, Fachdienste

In der Arbeitswelt angekommen, übernimmt das Integrationsamt die Verantwortung für schwerbehinderte Menschen. Eigene bzw. externe Integrationsfachdienste kümmern sich um die fachliche Beratung und um die individuelle Betreuung. Die begleitenden und finanziellen Hilfen sollen die Integration fördern und die Nachteile von schwerbehinderten Menschen in der Arbeitswelt ausgleichen. Denn schließlich muss sich jeder Mensch in der Arbeitswelt wohl fühlen. Auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen unter der Rubrik: Kontakt Integrationsämter finden Sie die zuständige Behörde in Ihrer Nähe. Einfach nur das Bundesland auswählen und die nächstgelegene Stadt aufrufen.

Es kann aber genauso gut sein, dass eine Fürsorgestelle vor Ort für Ihre Belange in der Arbeitswelt zuständig ist. Denn die Aufgaben der Integrationsämter werden nicht selten von den Ländern, wie in Schleswig Holstein, in Nordrhein-Westfalen und in Hessen, auf örtliche Fürsorgestellen übertragen. Die Fürsorgestelle ist normaler Weise dem Sozialamt zugeordnet. Die jeweilige Kreis- bzw. Stadtverwaltung informiert Sie sicherlich gerne über die zuständige Fürsorgestelle. Auf dem Städteportal für alle deutschen Städte gelangen Sie sehr schnell zu den Informationen, um mit ihrer Stadtverwaltung in Kontakt zu treten. Hierzu einfach nur die Postleitzahl oder die Stadt eingeben, um im unteren Bereich der entsprechenden Seite die Kontaktinformationen zur Stadtverwaltung zu erhalten.

Rehabilitationsträger

Nicht zuletzt sind die Rehabilitationsträger ebenfalls für die Rehabilitation, die Teilhabe und die dazugehörigen Leistungen zuständig, also die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (Betriebs-, Innungs-, Ersatz-, Ortskrankenkassen etc.) sowie die Bundesträger und Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung. Zu den Bundesträgern zählt die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Auflistung der Regionalträger befindet sich auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung - Versicherungsträger. Sie können sich mit Ihren Fragen auch direkt an Ihre Krankenkasse oder an den zuständigen Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung wenden, um gezielt zur Beratungsstelle, zum Ansprechpartner zu gelangen. Bei Fragen rund um die Altersvorsorge und Rente ist außerdem das Infoportal der Deutschen Rentenversicherung zur Vorsorge und Rente behilflich. Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Alle Rehabilitationsträger sind verpflichtet, schwerbehinderte und gleichgestellte Bürger umfassend über mögliche Maßnahmen zur Rehabilitation zu informieren und ihnen beratend zur Seite zu stehen. Nur kommen diese Informationen leider nicht immer beim Bürger an. Wenn doch, dann stellen unklare bzw. verwirrende Zuständigkeiten ein Problem dar. Denn einige Rehabilitationsträger sind nur für bestimmte und andere für mehrere Bereiche der Rehabilitation und Teilhabe zuständig. Es kam in der Vergangenheit nicht selten vor, dass leistungsberechtigte Bürger zwischen den Leistungsträgern hin und her verwiesen wurden, weshalb jetzt trägerübergreifende und ortsnahe Auskunfts- bzw. Servicestellen den Bürgern weiter helfen. Die bisher eingerichteten Reha-Servicestellen dienen unter anderem der Klärung des Hilfebedarfs und der Einschaltung des zuständigen Leistungsträgers. Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie nach örtlichen oder ortsnahen Reha-Servicestellen suchen.

Suche nach Behörden und Ämtern

Sie suchen trotz der obigen Informationen und Verweise immer noch nach der richtigen Behörde? Dann kann Ihnen vielleicht der Behördenfinder Deutschland weiterhelfen. Leider fehlen hier die Informationen zu den Behörden in Nordrhein-Westfalen.

Behörden in Österreich, in der Schweiz

Mit den Strukturen in Österreich und in der Schweiz bezüglich Leistungen und Zuständigkeiten bei behinderten Menschen konnte ich mich noch nicht befassen. Ich hoffe, dass Ihnen die folgenden Tipps bei der Suche nach der richtigen Behörde weiter helfen. Wenn Sie sich in diesem Bereich auskennen, dann bin ich für jeden Tipp dankbar, der diesen Abschnitt im Sinne der Behinderten vervollständigt. Kontaktieren Sie mich einfach, wenn Ihnen hierzu etwas einfällt, was die behinderten Menschen in Österreich und in der Schweiz schneller zum Ziel führt.

Der offizielle Amtshelfer für Österreich in Sachen Behörden führt Betroffene aus Österreich zur passenden Behörde. Das Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden mit Behördenverzeichnis hingegen unterstützt Betroffene aus der Schweiz bei der Suche nach der passenden Behörde. Ein Weg zu den Behörden führt über die Kantonalauswahl des Schweizer Portals.