Hilfe: gesetzliche, private Krankenversicherungen, Krankenkassen

Krankenversicherung und Krankenkasse beteiligen sich leider immer weniger an den Kosten, die für Heilmittel, Hilfsmittel und für Behandlungen sowie Therapien bei Behinderungen entstehen. Die negativen Bescheide der jeweiligen Krankenkasse treffen behinderte Menschen besonders hart. Deshalb sollte man die eigene Krankenversicherung, egal ob gesetzlich oder privat, stets im Auge behalten. Damit man in Zukunft nicht auf den Kosten für Behandlungen, Therapien, Hilfsmittel und Medikamente sitzen bleibt, kann man die eigene Krankenkasse von Zeit zu Zeit einer Prüfung unterziehen. Gerade Menschen mit "einfachen" Behinderungen sind von negativen Bescheiden betroffen, wonach die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt oder die Kosten für Behandlungen, Therapien, Hilfsmittel und Medikamente nur teilweise übernimmt. Vor dem Vergleich sollte jedoch das grundsätzliche Wissen über gesetzliche und private Krankenkassen stehen. Nicht nur Behinderte sollten die Unterschiede der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen kennen.

Deutschland, die Schweiz und Österreich haben je zwei Arten von Krankenversicherungen, wobei die Krankenkassen für die Krankenversicherung zuständig sind.

Die Krankenversicherung in Deutschland ist genauso wie in anderen Ländern auch für die Erstattung von Kosten für Hilfsmittel, Behandlungen etc. verantwortlich. In Deutschland sind es vornehmlich gesetzliche Krankenversicherungen und zudem die privaten Krankenversicherungen, über die behinderte Menschen versichert sind. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind vom Gesetz her verpflichtet, behinderte Menschen aufzunehmen. Unter bestimmten Umständen versichern private Krankenkassen auch behinderte Menschen in privaten Krankenversicherungen, insbesondere nach der Geburt. Hierbei sind Beitragzuschläge üblich. Es werden aber auch private Krankenversicherungen und Versicherungsleistungen für Behinderungen mit einem Behinderungsgrad von größer gleich 50 angeboten. Der GKV-Spitzenverband, die Interessensvertretung aller gesetzlichen Krankenkassen, gehört zu den zentralen Organisationen im deutschen Gesundheitswesen. Die privaten Krankenversicherer sind unter dem Dach des PKV - Verband der privaten Krankenversicherung e.V. organisiert.

Vom Gesundheitswesen unabhängige Auskünfte zu Krankenkassen mit Kassenvergleich und Wechselinformationen halten die gesetzlich und privat Versicherten in Deutschland über gesetzliche und private Krankenversicherungen auf dem Laufenden. Dabei testet und prüft die "Stiftung Warentest" auch das Gesundheitswesen auf Herz und Nieren. Auf der Seite: Produktfinder Gesetztliche Krankenkassen - Die beste Kasse für Sie - der Testbericht, der Stiftung Warentest, können Patienten die gesetzlichen Krankenversicherungen vergleichen.

Die Beschäftigungsquote behinderter und schwerbehinderter Menschen mit Bezug auf die Anstellung im öffentlichen Dienst gilt seit Jahren als vorbildlich. Die Bereitschaft öffentlicher Arbeitgeber diesen Menschen eine Zukunft zu geben ist besonders hoch, weshalb diese Personengruppe häufig im Beamtenwesen vorzufinden ist. Menschen mit Behinderung, die ebenfalls einer Krankenversicherung sowie einer Dienstunfähigkeitsversicherung bedürfen! Aufgrund dessen, dass Beamte, Beamtenanwärter und Lehramtsanwärter durch die freie Wahl der Krankenkasse einen Sonderstatus genießen, können Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, um so wie Selbständige von den Vorzügen einer privaten Versorgung zu profitieren. Hier finden sich weitere Details mit allen Fakten zur privaten Krankenversicherung für Beamte.

Durch die sogenannte obligatorische Krankenversicherung sind Krankenkassen, Krankenversicherer in der Schweiz dazu verpflichtet, behinderte Menschen aufzunehmen. Das Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden bietet hier hervorragende Informationen und Weiterleitungen zu Krankenversicherung und Krankenkasse. Daneben befinden sich im rechten Bereich hilfreiche und weiterführende Publikationen. Beim Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer finden sich grundsätzliche Informationen zur sozialen Krankenversicherung. Die Suchmaschine und Prämien-Vergleichsplattform für Schweizer Krankenversicherungen mit aktuellen News und Spartipps ist eine Alternative, wenn es um den Vergleich und den Wechsel der Krankenkasse geht.

Da die Krankenversicherung in Österreich eine Pflichtversicherung darstellt, unterliegen auch Behinderte in Österreich dieser Pflichtversicherung. Die gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich ist nicht auf einzelne Zielgruppen festgelegt, wie etwa behinderte Menschen, sondern auf die Allgemeinheit bezogen. Hinter dem Internetauftritt: Österreichische Sozialversicherung steckt der Hauptverband österreichischer Sozialversicherungsträger, der grundlegende Informationen zu Krankenversicherung und Krankenkassen liefert.

Erfahrungen mit Krankenkassen

Meine persönlichen Erfahrungen mit der Krankenkasse hängen mitunter vom Verhalten gegenüber dem Sachbearbeiter ab. Wer Unmutsäußerungen unterlässt, die Ruhe bewahrt, stets nett und höflich bleibt sowie kein Problem damit hat, Lob zu äußern, der erreicht viel mehr. Was sicherlich nicht nur auf das Verhalten gegenüber Krankenkassen zutrifft. Denn schließlich haben Sie es wie überall im Leben mit Menschen zu tun, deren Gefühle verletzt werden können. Diese Verhaltensweise fördert eine höhere Einsatzbereitschaft bei Sachbearbeitern, die zum positiven Ergebnis führen kann. Dabei ist es wichtig, bei der Krankenkasse und beim Sachbearbeiter der Kasse einen positiven und bleibenden Eindruck zu hinterlassen.

Versetzen Sie sich mal in die Lage eines Sachbearbeiters, der häufig mit Mitgliedern spricht, die einen negativen Bescheid bekommen. Wie würde so ein Mensch wohl reagieren, die Betonung liegt auf Mensch, wenn er von Ihnen ein relativ positives Feedback auf eine negative Antwort erhält?

Zum Beispiel:

"Herr Müller, vielen Dank für Ihre Bemühungen. Wie ich sie kenne, setzen sie sich stets optimal für meine Familie und mich ein. Leider ist ihre Entscheidung in diesem Fall negativ ausgefallen. Ist es vielleicht möglich, meinen Fall nochmals zu prüfen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar dafür!"

Oder wie reagiert ein Sachbearbeiter wohl, wenn er ein Feedback auf einen positiven Bescheid bekommt? Wer spricht bei einer positiven Antwort überhaupt noch mal mit der Krankenkasse? Haben Sie jemals auf eine positive Nachricht der Krankenkasse reagiert und den Sachbearbeiter mal angerufen oder persönlich aufgesucht, um ihm und der Krankenkasse dafür zu danken?

Zum Beispiel:

"Herr Müller, ich vermute, sie werden mir jetzt sagen, dass sie lediglich ihre Arbeit, ihre Pflicht getan haben, aber ich möchte mich trotzdem bei ihnen bedanken, zumal sie unseren Fall so zügig bearbeitet haben. Es beruhigt mich zu wissen, dass wir uns auf sie und die Krankenkasse verlassen können. Vielen herzlichen Dank!"

Erfahrungsgemäß wird der Sachbearbeiter trotz der vielen Versicherten ihren Namen nicht so schnell vergessen. Erst recht nicht, wenn Sie sich persönlich per Händedruck, weil unerwartet und ungewöhnlich, bei ihm bedanken. Wenn Sie ihm dann noch ein zweites oder drittes Mal positiv auffallen, dann ist die Bereitschaft des Sachbearbeiters, sich für Sie einzusetzen, viel höher. Was Sie jedoch wegen strenger gesetzlicher Bestimmungen nicht vor negativen Entscheidungen schützt. Bei strengen gesetzlichen Vorgaben sind auch dem Sachbearbeiter die Hände gebunden, so gerne er sich positiv entscheiden würde. Aber der nächste positive Bescheid kommt ganz bestimmt, weil er Sie in guter Erinnerung behält. Denn im Herzen sind wir doch gutmütige Menschen, die hilfsbereit sind, wenn uns jemand wohl gesonnen ist.

Patientenberatung in Deutschland

Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Fall in den Händen eines unmotivierten Sachbearbeiters liegt, es nicht an den gesetzlichen Bestimmungen hängt und Sie mit Ihrer menschlichen Art und Weise nicht weiterkommen? Dann hilft Ihnen eventuell ein Vorgesetzter weiter.

Ansonsten können Sich sich bei Fragen rund ums Gesundheitswesen, wozu auch Fragen zu Problemen mit der Krankenkasse zählen, an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Der vertrauliche Umgang mit Ihren Informationen und die Qualität der Beratung, die von Profis, wie Medizinern, Juristen etc. durchgeführt wird, sprechen für eine Nutzung dieses kostenlosen Dienstes.

In äußerst schwierigen Fällen besteht die Möglichkeit, das Bundesversicherungsamt zu kontaktieren, womit eventuelle Auseinandersetzungen vor Gericht vermieden werden können.

In diesem Zusammenhang ein Hinweis auf einen bemerkenswerten Vater eines Klumpfußkindes, der Ihnen als Krankenkassler ebenfalls bei Fragen rund um das Thema Krankenkasse weiterhelfen könnte.

Patientenberatung in Österreich, Schweiz

Bei Problemen mit dem Krankenversicherer, der Krankenkasse bemühen sich in Österreich die Ombudsleute um die Vermittlung zwischen Krankenkassen und Patienten, Mitgliedern. Die Patientenanwälte der Bundesländer kümmern sich bei Behandlungsfehlern um die Belange von Patienten. Über den entsprechenden Service findet man zum passenden Ansprechpartner. In der Schweiz sind die Ombudsleute ebenfalls unentgeltliche tätig, wie etwa der Ombudsman Krankenversicherung. Im absoluten Notfall hilft vielleicht der Kontakt zur BSV, dem Bundesamt für Sozialversicherungen in der Schweiz.